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Jahreshauptversammlung des FSV Ralingen
Am Sonntag, 26. Februar 2023 wurde die Mitgliederversammlung des FSV Ralingen im Vereinslokal "Ralinger Hof" in Ralingen durchgeführt.

TOP 1: ERÖFFNUNG UND BEGRÜSSUNG

Der 1. Vorsitzende Peter Becker eröffnete die Versammlung um 19:05 Uhr.

Erschienene Mitglieder: 31 / Stimmberechtigte Mitglieder: 31

Ein besonderer Gruß richtete der Vorsitzende an die anwesenden Ehrenmitglieder, sowie den Ortsbürgermeister Alfred Wirtz.
Im Anschluss wurde mit einer Schweigeminute der Verstorbenen Vereinsmitglieder gedacht.

Dann erfolgte die Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden. Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest.


TOP 2: BESCHLUSS ZUR VERSCHMELZUNG DES FSV RALINGEN MIT DER SPVGG WINTERSDORF-KERSCH

Aufgrund des Auftrags der Mitglieder aus der JHV 2022, hat der Vorstand Optionen bezüglich eines Zusammenschlusses mit den SG-Partnervereinen erarbeitet und diskutiert.
Der Vorsitzende informierte die Mitglieder ausführlich bezüglich der möglichen Zusammenschluss- optionen sowie der präferierten Option der Verschmelzung des FSV Ralingen mit der SpVgg Wintersdorf-Kersch.

Als Gast war ein Vertreter der SpVgg Wintersdorf-Kersch eingeladen. Es erschien der 2.Vorsitzende und informierte über die Hintergründe, den aktuellen Status und die weiteren Schritte. Weiterhin informierte dieser, dass die Mitglieder der SpVgg Wintersdorf-Kersch in deren JHV der geplanten Aufnahme des FSV Ralingen zugestimmt haben. Auch einer Namensänderung der SpVgg Wintersdorf-Kersch e.V. in SG Sauertal Ralingen e.V. haben die Mitglieder zugestimmt.

Nachdem einige Rückfragen von den Mitgliedern umfassend durch den Vorsitzenden beantwortet wurden, las dieser folgenden Beschluss vor:
„Die Mitgliederversammlung des FSV Ralingen 1925 e.V. beschließt, dass durch den Vorstand Verhandlungen bezüglich einer Verschmelzung zwischen dem FSV Ralingen und der SpVgg Wintersdorf-Kersch durchzuführen sind. Hierzu ist ein Verschmelzungsbericht aller beteiligten Vereine zu fertigen und ein Verschmelzungsvertrag mit der SpVgg Wintersdorf-Kersch aufzusetzen.“

Nachdem es dazu aus der Versammlung keine Anmerkungen gab, wurde der Beschluss zur Verschmelzung durch den Vorsitzenden zur Abstimmung gebracht.

Dafür stimmten 30 Mitglieder. Dagegen stimmten 0 Mitglieder, bei einer Enthaltung.
Ungültige Stimmen : keine

Die Mitglieder stimmten mehrheitlich für den Beschluss.


TOP 3: GESCHÄFTSBERICHTE 2022

Unter TOP 3 wurde zuerst der Geschäftsbericht der SG Sauertal (Verfasser: Stefan Quiring) von Peter Becker vorgetragen. Anschließend trug Roland Bauer den Geschäftsbericht des FSV Ralingen vor.


TOP 4: BERICHTE DER ABTEILUNGEN 2022

Zu den Abteilungsberichten unter TOP 4 trug Tobias Hansen den Bericht der Seniorenabteilung der SG Sauertal, verfasst von David Hillesheim und Markus Pallien, vor. Danach verlas Rüdiger Krieger den Bericht der Alten Herren der SG Sauertal (Verfasser: Christoph Ehlen) und anschließend den Jugendbericht der SG Sauertal (Verfasser: Max Pesch).

Im Anschluss wurde der Bericht der Abteilung Lauftreff des FSV durch Heidi Schneider vorgetragen.

Zum Abschluss präsentierte Anita Becker-Dahm den Bericht der Abteilung Freizeit.

Zur Vereinszeitschrift "DIE BRÜCKE" wurde 2022, Corona bedingt, mangels Aktivitäten sowie Berichten, keine Ausgabe hergestellt.

Es gab keine Nachfragen aus der Versammlung heraus.

Vermerk:
Nach den Geschäftsberichten verließen 3 Mitglieder aufgrund anderer Termine die Versammlung und ein anderes Mitglied kam zur Versammlung hinzu.
Somit änderte sich die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder ab diesem Zeitpunkt auf 29!


TOP 5: KASSENBERICHTE 2022 DER SG SAUERTAL UND DES FSV RALINGEN

Unter TOP 5 wurden der Kassenberichte der SG Sauertal (Verfasser: Christoph Ehlen) durch Peter Becker und der des FSV Ralingen durch Karin Wagner vorgetragen.
Die Kasse der SG Sauertal wurde durch die jeweiligen Kassenprüfer fristgerecht im Vorfeld geprüft und für korrekt befunden.
Nachfragen durch die Versammlung dazu erfolgten nicht.


TOP 6: BERICHTE DER KASSENPRÜFER

Als TOP 6 gaben nun die Kassenprüfer Ihren Bericht ab. Sie bescheinigten der Kasse eine übersichtliche, sowie fehler- und lückenlose Buchführung.


TOP 7: ANTRAG AUF ENTLASTUNG DES VORSTANDES

Der Antrag auf Entlastung des Vorstandes wurde durch die Kassenprüfer an die Versammlung gestellt.
Dem Vorstand des FSV Ralingen wurde einstimmig mit 20 Ja-Stimmen (mit 0 Gegenstimmen / mit 0 Enthaltungen) die Entlastung erteilt.
Der Vorsitzende bedanke sich bei der Versammlung für die Entlastung und bei seinem Vorstand für die Mitarbeit im abgelaufenen Jahr.


TOP 8: ANTRÄGE / BESCHLÜSSE:

Es lagen keine Anträge bis zum Sitzungsbeginn vor.


TOP 9: BESCHLÜSSE ÜBER SATZUNGSÄNDERUNGEN

Über die Satzungsänderungen wurden die Mitglieder in der Einladung zur JHV informiert und der Vorsitzende erläuterte ausgiebig und detailliert die Beweggründe der zur Abstimmung stehenden Satzungsänderungen.
Es gab dazu aus der Versammlung heraus keine Rückfragen.

Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest. Über folgende Satzungsänderungen wurde einzeln und nach mehrheitlicher Zustimmung durch die Versammlung, per Handzeichen abgestimmt:

1. § 16 ,Nr 1 der Satzung - Auflösung des Vereins:

Zusatz:
Die Auflösung des Vereins oder die Verschmelzung mit einem anderen gemeinnützigen Verein kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Abstimmungsart:
per Handzeichen; wurde per Mitgliedervotum bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0; ungültige Stimmen: 0

Damit wurde §16, Nr.1 der Satzung geändert und neu gefasst.

2. § 16, Nr.3 der Satzung - Auflösung des Vereins:

Bisher - (wird komplett neugefasst):
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Sollten bei der ersten Versammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen. Diese zweite Versammlung ist dann beschlussfähig mit einer Mehrheit von dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Neufassung:
Die Auflösung oder Verschmelzung kann durch die außerordentliche Mitglieder- versammlung mit einer dreiviertel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist geheim vorzunehmen.


Abstimmungsart:
per Handzeichen; wurde per Mitgliedervotum bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0; ungültige Stimmen: 0

Damit wurde §16, Nr.3 der Satzung geändert und neu gefasst.

3. § 16, Nr 4 der Satzung - Auflösung des Vereins:

Bisher - (wird komplett neugefasst):
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die Ortsgemeinde Ralingen mit der Zweckbestimmung, es unmittelbar und ausschließlich nur zur Förderung des Sportes im Ortsteil Ralingen zu verwenden.

Neufassung:
Bei Auflösung (Verschmelzung) des Vereins oder Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt sein Vermögen an die SpVgg Wintersdorf-Kersch e.V. mit der Zweckbestimmung, das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sportes zu verwenden.


Abstimmungsart:
per Handzeichen; wurde per Mitgliedervotum bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0; ungültige Stimmen: 0

Damit wurde §16, Nr.4 der Satzung geändert und neu gefasst.

4. § 17 der Satzung - Inkrafttreten:

Neufassung:
In der Mitgliederversammlung vom 26.02.2023 wurden Änderungen zu § 16 Nr.1 Satz 1,
§ 16 Nr. 3 und § 16 Nr. 4 beschlossen. Die Änderungen treten sofort in Kraft.


Abstimmungsart:
per Handzeichen; wurde per Mitgliedervotum bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0; ungültige Stimmen: 0

Damit wurde §17 der Satzung geändert und neu gefasst.


TOP 10 – VERSCHIEDENES: WORTMELDUNGEN / DISKUSSION / AUSSPRACHE

Aus der Versammlung heraus kam die Nachfrage, ob die Vereinszeitung „Die Brücke“ auch nach der Verschmelzung durch den aufnehmenden Verein weitergeführt wird. Der Vorsitzende verwies darauf, dass dies in der Verantwortung des aufnehmenden Vereins liegt und erst nach der Neuordnung entschieden werden kann.

Aus der Versammlung heraus kam die Nachfrage, ob die aktuellen Mitgliedsbeiträge nach der Verschmelzung im aufnehmenden Verein bestehen bleiben. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Beiträge 2023 noch Bestand haben. Ob die Beiträge durch den aufnehmenden Verein nach der Neuordnung angepasst werden, liegt in der Verantwortung des aufnehmenden Vereins und kann jetzt nicht beantwortet werden.

Der Vorsitzende wies die Mitglieder darauf hin, dass bei der außerordentliche Mitglieder- versammlung die Mitglieder die Möglichkeit haben, die Überprüfung des Verschmelzungsvertrags durch eine unabhängige Person (Jurist) zu beantragen. Voraussetzung ist, dass 10% der Mitglieder diesen Antrag unterstützen.

Weitere Frage oder Hinweise gab es nicht.

Der Vorsitzende dankte anschließend allen Anwesenden für Ihr Kommen sowie für die rege Teilnahme an der Veranstaltung und schloss die Versammlung gegen 21:05 Uhr.

Versammlungsleiter: 1. Vorsitzender, Peter Becker
Protokollführer: Geschäftsführer, Roland Bauer
54310 Ralingen, 26.02.2023
NEUFASSUNG DER SATZUNG DES FSV RALINGEN 1925 E.V.
(Stand 26.02.2023)